Dies ist ein Entwurf und eine allgemeine Vorlage und dient nur zur Ihrer Information.
(9) Vertrags- und Tarifänderungen; Sonderkündigungsrecht
1.Ist infolge schwerwiegender Änderungen äußerer Umstände, die Grundlage dieses Vertrages sind, insbesondere der Rechtslage oder des allgemeinen Strompreises, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses einer oder beiden Parteien nur unter Änderung der Konditionen dieses Vertrages zumutbar, so kann die betroffene Partei die erforderliche und angemessene Änderung von der jeweils anderen Partei verlangen, wenn dieser die Änderung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, aller relevanten Umstände, insbesondere der dem Vertragsabschluss zugrunde liegenden wirtschaftlichen Überlegungen und Kalkulationen sowie der durch den Vertrag angelegten Risikoverteilung zumutbar ist. Die Parteien vereinbaren die angemessene Anpassung des Vertrages.
(10) Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten, Datenschutz
1.Die Informationspflichten des Lieferanten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden durch die Hinweise in Anlage 1 erfüllt. Diese sind Vertragsbestandteil.