Mieterstrom - Lichtenberg
Vertragsinformationen
Dies ist ein Entwurf und eine allgemeine Vorlage und dient nur zur Ihrer Information.

(12) Schlussbestimmungen 

1.Rechtsgestaltende Erklärungen bezüglich dieses Vertrages bedürfen der Textform. Die Anforderungen an die Kündigung nach (7) Nr. 9, und Änderungen nach bleibt bestehen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

2.Soweit dieser Vertrag keine besonderen Vereinbarungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

3.Die Bestimmungen dieses Vertrages gehen allen gesetzlichen Vorschriften, auch solchen, die auf noch in der Zukunft stattfindenden Gesetzesänderungen beruhen, vor, sofern die gesetzlichen Vorschriften abdingbar sind. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen ist auf den Bestand und die Fortdauer des Vertrages ohne Einfluss.

4.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen (inklusive der TAB) und evtl. abgeschlossener Nachtragsverträge unwirksam sein oder werden oder sollten sich in diesem Vertrag Lücken ergeben, so bleiben die übrigen Vertragsvereinbarungen weiterhin gültig. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit durch eine neue, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen, oder die Vertragslücke durch eine angemessene Regelung zu schließen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen ist auf den Bestand und die Fortdauer des Vertrages ohne Einfluss.

5.Erfüllungsort für Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Verbrauchsstelle.

6.Tritt an die Stelle des Lieferanten ein anderes Unternehmen in die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Kunden. Der Wechsel des Lieferanten ist dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des der Mitteilung folgenden Monats zu kündigen.

(13) Streitschlichtung und Verbraucherinformation

1.Ist der Kunde ein Letztverbraucher, der 

1.den Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder

2.für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kauft (Haushaltskunde nach § 3 Nr. 22 EnWG) 

gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 

2.Der Kunde kann Beschwerden, die den Vertragsabschluss, die Auslegung des Vertrages, seine Kündigung oder die Qualität der Leistung des Lieferants betreffen, an diesen direkt richten. 

3.Hilft der Lieferant der Beschwerde nicht binnen einer Frist von vier Wochen ab, kann der Kunde ein Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG bei der nachfolgenden Schlichtungsstelle beantragen: 

Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; Telefon: 030/2757240-0, Fax: 030/2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de www.schlichtungsstelle-energie.de 

4.Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. 

5.Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten im Zusammenhang mit der Energielieferung sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 0180 5 101000, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de. 

6.Informationen zu Energieeffizienzmaßnahmen sowie über hierzu verfügbare Angebote wird auf die Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bafa.de) verwiesen. Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sind zu erhalten bei der Deutschen Energieagentur (www.dena.de) und bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de). 

7.Der Lieferant verweist zur Erfüllung seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Energie-dienstleistungsgesetzes auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen. Diese wird von der Bundesstelle für Energieeffizienz geführt und veröffentlicht und kann unter folgender Adresse jederzeit eingesehen werden: https://www.bfee-online.de/BfEE/DE/Energiedienstleistungen/Anbieterliste/anbieter-liste_node.html