Mieterstrom - Lichtenberg
Vertragsinformationen
Dies ist ein Entwurf und eine allgemeine Vorlage und dient nur zur Ihrer Information.

(5) Abrechnung und Abrechnungsinformation

1.Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Lieferant ist verpflichtet, die jährliche Abrechnung bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums vorzulegen. Der Rechnungsbetrag der Jahresabrechnung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung nach Vorlage der Jahresabrechnung zur Zahlung fällig. Ergeben sich Erstattungsbeträge zugunsten des Kunden, werden diese binnen zwei Wochen nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt. Der Kunde ist berechtigt, abweichend von Satz 1 eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung zu verlangen. Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Frist für die Abrechnung drei Wochen.

2.Auf die voraussichtlichen Stromkosten sind monatlich Abschlagszahlungen zu entrichten. Bis zur Vorlage der ersten Jahresabrechnung richtet sich die die Abschlagszahlung nach den unter Ziff. (A) (4) genannten Beträgen pro Monat. Die Höhe der weiteren Abschlagszahlungen wird vom Lieferanten nach billigem Ermessen festgelegt. Die monatliche Abschlagszahlung ist monatlich im Voraus zu bezahlen und spätestens am 3. des jeweiligen Monats fällig. Sollte eine Änderung der Jahresverbrauchskosten von über 5 % zu erwarten sein, so können der Lieferant oder der Kunde eine angemessene Anpassung der Abschlagszahlungen verlangen.

3.Die Abrechnungsinformationen erfolgen auf Grundlage des nach § 40a EnWG ermittelten Verbrauchs. Auf Wunsch hat der Lieferant verfügbare ergänzenden Informationen zur Verbrauchshistorie zur Verfügung zu stellen. Die ergänzenden Informationen müssen kumulierte Daten mindestens für die vorangegangenen drei Jahre umfassen, längstens für den Zeitraum seit Beginn des Energieliefervertrages, und den Intervallen der Abrechnungsinformationen entsprechen.

4.Die Abrechnungsmodalitäten werden wie folgt vereinbart und können auf Wunsch des Kunden jederzeit geändert werden:

□ Der Kunde wünscht die Übersendung der Abrechnung in Papierform.

□ Der Kunde wünscht die Übersendung der Abrechnung in elektronischer Form kostenfrei an die angegebene E-Mail-Adresse

5.Der Kunde erklärt sich durch die Angabe seiner E-Mail-Adresse damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Vertragsabwicklung vom Lieferanten elektronisch gespeichert und archiviert werden. Der Lieferant weist den Kunden darauf hin, dass der Empfang und Versand von E-Mails seitens des Lieferanten grundsätzlich ohne Verschlüsselung oder die Nutzung ähnlicher Techniken und ohne Verwendung einer elektronischen Signatur erfolgt. Der Lieferant weist ferner darauf hin, dass die Kommunikation via E-Mail mit dem Risiko verbunden ist, dass die per E-Mail versandten Daten von Dritten gelesen werden könnten. Der Lieferant ist zusätzlich berechtigt, mit dem Kunden via E-Mail zu korrespondieren, sofern der Kunde selbst per E-Mail mit ihm kommuniziert oder sein Einverständnis mit einer Kommunikation via E-Mail in anderer Weise erklärt hat. Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei der Kommunikation via E-Mail von dem Lieferanten keine Haftung für die Vertraulichkeit übernommen werden kann. Der Kunde stellt den Lieferanten insoweit auch ausdrücklich von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Versendung von Informationen via E-Mail frei.