Mieterstrom - Lichtenberg

Eine erste Information:

Wie setzt sich der Preis für Mieterstrom zusammen?

Anders als beim Strombezug aus dem Netz können für den vor Ort erzeugten Mieterstrom einige Kostenbestandteile entfallen. Dazu gehören u.a.

  • Netzentgelt
  • netzseitige Umlagen (z.B. KWKG-Umlage, §19 Strom NEV Umlage)
  • Stromsteuer
  • Konzessionsabgabe

Kostenbestandteile des Mieterstroms sind insbesondere

  • Beschaffungs-/Gestehungskosten
  • Messstellenbetrieb (die Abrechnung dieser Position hängt davon ab, wer Ihr Messstellenbetreiber ist)
  • Mehrwertsteuer

Preisobergrenze

Der zu zahlende Strompreis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug darf 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten.