Eine erste Information:
Wie setzt sich der Preis für Mieterstrom zusammen?
Anders als beim Strombezug aus dem Netz können für den vor Ort erzeugten Mieterstrom einige Kostenbestandteile entfallen. Dazu gehören u.a.
- Netzentgelt
- netzseitige Umlagen (z.B. KWKG-Umlage, §19 Strom NEV Umlage)
- Stromsteuer
- Konzessionsabgabe
Kostenbestandteile des Mieterstroms sind insbesondere
- Beschaffungs-/Gestehungskosten
- Messstellenbetrieb (die Abrechnung dieser Position hängt davon ab, wer Ihr Messstellenbetreiber ist)
- Mehrwertsteuer
Preisobergrenze
Der zu zahlende Strompreis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug darf 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten.




