Unterhalb dieses Punktes finden Sie ältere Informationen.
Teilweise wurden diese komplett überarbeitet, wie z.B. der ehemals sehr lange Vertragsentwurf mit allen rechtlichen Details
Da dieser nicht verbraucherfreundlich zu lesen war, haben wir ihn gegen unseren kurzen zweiseitigen Vertrag ausgetauscht.
Wir sind der Überzeugung, ein Wort ist ein Wort. Das BGB und darin geregelten "Allgemeine Geschäftsbedingungen" sind ausreichend für alle Beteiligten.
Wir handeln aus Überzeugung und wollen niemanden übervorteilen oder mit Kleingedrucktem gängeln, benachteiligen.
Gerne können Sie sowohl den detailierteren Vertrag mit uns abschließen, als auch individuelle Anpassungen mit uns besprechen und einpflegen.
Wir sind jedoch überzeugt, dass der Kurzvertrag ausreichend ist.