Dies ist ein Entwurf und eine allgemeine Vorlage und dient nur zur Ihrer Information.
(8) Vertragslaufzeit
1.Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die Vertragslaufzeit und der Lieferbeginn richten sich nach den unter Ziff. (A) (5) genannten Bedingungen. Kommt es bei der Durchführung der Arbeiten, die für einen fristgerechten Lieferbeginn erforderlich sind, zu Verzögerungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Lieferbeginn entsprechend.
2.Dieser Vertrag verlängert sich nach Ablauf der in Ziff. (A) (5) vereinbarten Laufzeit, sofern er nicht gekündigt wird, auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der in Ziff. (A) (5) geregelten Laufzeit gekündigt werden. Danach kann er mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende der verlängerten Laufzeit gekündigt werden. Das Kündigungsrecht nach (7) Nr. 9 bleibt unberührt.
3.Im Falle der Kündigung durch den Kunden wird der Lieferant alle für einen zügigen Lieferantenwechsel erforderlichen Erklärungen abgeben. Der Lieferant kann dem Kunden im Falle des Lieferantenwechsels kein besonderes Entgelt berechnen. Der Kunde erhält eine Schlussrechnung bezogen auf den Zeitpunkt des Endes der Versorgung durch den Lieferanten spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses. Der Lieferant weist den Kunden hiermit darauf hin, dass für einen zügigen Lieferantenwechsel der rechtzeitige Abschluss eines Liefervertrages mit dem neuen Lieferanten erforderlich ist.
4.Sofern dieser Vertrag vom Kunden nicht als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit abgeschlossen wird, ist der Lieferant nicht verpflichtet, vor Ablauf der Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts mit der Errichtung der zur Versorgung des Kunden erforderlichen Elektrizitätserzeugungsanlage und der Ausführung der Arbeiten zu beginnen, die erforderlich sind, um die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erbringen zu können, oder mit der vereinbarten Lieferung der Elektrizität zu beginnen.
5.Bei Beendigung der Nutzung der Einheit durch den Kunden (etwa bei Wegzug und / oder Ende des Mietverhältnisses) endet dieser Vertrag, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, mit Rückgabe der Wohnung. Der Kunde hat den Stromlieferanten über die Beendigung des Mietverhältnisses und den Termin unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten seine neuen Adressdaten zu Abrechnungszwecken mitzuteilen.