Mieterstrom - Lichtenberg

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Mieterstrom-Liefervertrag

für die Lieferung von vor Ort erzeugtem solarem Strom und Netzstrom

zwischen

BSi Lichtenberg Energie und Wärme GbR,
Bernhard Stillger Saalburgring 37, 63110 Rodgau

            im Folgenden „Stromlieferant“

und

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                   Name, Vorname

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                   Wohnung, Anschrift

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                   Telefonnummer                                                                       E-Mail Adresse

im Folgenden „Kunde“

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 – Vertragsgegenstand

Der Stromlieferant betreibt auf dem Gebäude „Lichtenberg, Untere Marktstr.18, 63110 Rodgau“ eine Photovoltaikanlage. Er liefert elektrische Energie an den Kunden zum Betrieb der Wohnung, bestehend aus Strom aus der PV-Anlage sowie ergänzendem Netzstrom, soweit die PV-Anlage den Bedarf nicht deckt. Die Lieferung erfolgt durchgehend und unterbrechungsfrei.

§ 2 – Preise und Abrechnung

Stromquelle

Preis (brutto)

PV-Strom (vom Dach)

0,25 €/kWh

Netzstrom (ergänzend)

0,28 €/kWh

Grundpreis (monatlich)

5,00 €

Die Preise enthalten sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen mit Stand 1. Januar 2026 bzw. zum Vertragsbeginn. Als Abrechnungszeitraum gilt das Kalenderjahr Die anfängliche monatliche Abschlagszahlung berechnet sich an dem bisherigen Verbrauch und den Angaben des Kunden. Der Stromlieferant ist berechtigt, die Preise bei gesetzlichen Änderungen wie Abgaben, Steuern oder Netzentgelte anzupassen.

Bisheriger Jahresverbrauch: ______kWh   mtl. Abschlag: _______ Euro

§ 3 – Messung

Der Verbrauch wird durch einen geeichten Stromzähler gemessen, der Bestandteil des Messkonzepts ist.

§ 4 – Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt am 1. Mai 2026 bzw. mit dem Zählerwechsel und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 – Ersatzversorgung

Fällt die PV-Anlage oder die Reststromversorgung aus, ist der Stromlieferant verpflichtet, eine Ersatzversorgung sicherzustellen. Diese erfolgt über das öffentliche Netz gemäß den Bedingungen des örtlichen Grundversorgers zu dem vereinbarten Preis „Netzstrom“.

§ 6 – Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, den Strom ausschließlich für den Eigenverbrauch im Haushalt zu nutzen, keine Weiterleitung vorzunehmen, Zählerstände auf Verlangen mitzuteilen und Änderungen (z. B. Auszug) rechtzeitig anzuzeigen.

§ 7 – Haftung und Gewährleistung

Der Stromlieferant haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Eine Haftung für Stromausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Netzstörungen ist ausgeschlossen.

§ 8 – Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Stromlieferanten.

 

Ort, Datum: ____________________________

 

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     Stromlieferant                                      Kunde: